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Die Interessengemeinschaft «Dä neu Fischer» setzt sich für nachaltige Fischerei in der Schweiz ein.
Die am 13. Mai 2008 neu gegründete Interessengemeinschaft «Dä neu Fischer» (IGDNF) für eine nachhaltige Fischerei hat sich zum Ziel gesetzt, der ökologischen Bewirtschaftung der Gewässer in unserem Lande ein stärkeres Gewicht zu verleihen.Die Ausbildung aller Fischer, insbesondere des Jungfischernachwuchses und den fairen Zugang zu den Gewässern sind weitere zentrale Punkte welche durch die IGDNF angestrebt werden.
Ob als Verein, Pachtgesellschaft oder als Einzelmitglied freuen wir uns auf Ihre Unterstützung zum Wohle der Fischerei.
Mit freundlichen Grüssen
Rolf Schatz
Präsident
Hege und Pflege der Gewässersysteme und deren Besatz mit einheimischen Fisch- und Krebsarten. Hierzu zählen wir explizit auch die Kleinfischarten
Wir setzen uns engagiert für den Erhalt von einheimischen Kleinfischarten ein. Der Besatz in Fliessgewässern, welcher fast ausschliesslich aus Bachforellen und etwas Äschen besteht, muss zu Gunsten der Kleinfischarten, Muscheln und Krebsen geändert werden. Über den Besatz von Kleinfischarten müssen auch die einheimischen Muschelarten wieder besetzt werden. Wir setzen uns ebenfalls engagiert ein für die Erhaltung der einheimischen Krebsarten wie Stein-, Edel- und Dohlenkrebs. Die Krebse stellen für ein gesundes Gewässer eine unverzichtbare Grundlage dar, da sie vor allem Algen, Wasserpflanzen und Blätter fressen und somit helfen, die Gewässersohle vor der Verschlammung zu bewahren. Ebenfalls stellt der Krebsnachwuchs eine wichtige, hochwertige Nahrung für die Raubfische dar.
Zusammenarbeit mit Fischer-, Natur- und Umweltschutzvereinen
Wir setzen uns für die Zusammenarbeit aller in der Natur tätigen Vereine und Naturschutzorganisationen ein. Wir müssen unsere Kräfte zugunsten der Natur bündeln. Die Natur braucht die Hilfe und Unterstützung aller!
Wir setzen uns für den Zugang für ausgebildete Fischer zu allen Gewässern ein.
Wir setzen uns dafür ein, dass ausgebildete Fischer, vor allem in den Pachtkantonen, den Zugang zu den Gewässern erhalten. Hierzu zählen wir auch explizit unsere Jungfischer. Wir setzen uns dafür ein, dass der Zuschlag für ein Gewässer in den Pachtkantonen primär an Vereine erfolgt. Speziell sollen Vereine oder Pachtgesellschaften mit aktiver Jungfischerförderung bevorzugt werden. Wir wollen Fischer an unseren Gewässern, die sich auch dafür einsetzen!
Ohne ausgebildete Jungfischer hat die Fischerei keine Zukunft!
Wir legen das Gewicht nebst den Jungfischerkursen vor allem auf den Aufbau von geleiteten Jugendgruppen in den Vereinen und Pachtgesellschaften. Ausgebildete Jungfischer müssen in allen Kantonen den Zugang zu den Gewässern erhalten. Wir setzten uns dafür ein, dass Jungfischer möglichst früh, zwischen dem 8. und dem 10. Lebensjahr, eine erste Ausbildung erhalten. Wir bieten eigene Ausbildungskurse für angehende Leiter von Jungfischerkursen und geführten Jugendgruppen an. Wir bieten gemeinsame Anlässe und Weiterbildungskurse für die Jungfischer an.Wir unterstützen Vereine aktiv bei der Durchführung der Jungfischerolympiade.
Förderung der Ausbildung aller Fischer
Wir setzen uns für die Ausbildung aller Fischer ein und befürworten das Ausbildungsobligatorium des Bundes klar. Hierzu zählen wir auch die konsequente Weiterbildung der Fischerinnen und Fischer, welche wir mit eigenen Weiterbildungskursen zu verschiedenen Themen unterstützen. Ausgebildete Fischer sind der beste Schutz für unsere Fische!
Wir stellen unseren Mitgliedern zweckmässige Ausbildungsunterlagen für Jungfischer- und Einsteigerkurse zur Verfügung.
Wir stellen unseren Mitgliedern eine eigene, vom Bund anerkannte (SaNa konforme) Fischerprüfung zur Verfügung, welche ebenfalls einen praktischen Teil enthält und das geförderte Minimum des Bundes klar übersteigt.Für uns hat Ausbildung einen sehr hohen Stellenwert!
Wir schulen unsere eigenen Kursleiter und führen die Fischerprüfung gemäss SaNa (BAFU) durch.
Wir sind bestrebt, unsere Kursleiter selbst auszubilden und stellen alle zur Durchführung der eigenen Fischerprüfung notwendigen Unterlagen, inkl. Beamer, Ganzpräparate der in der Schweiz vorkommenden Fisch- und Krebsarten sowie aller einheimischen Muschelarten zur Verfügung. Die Kursleiter werden permanent durch uns weitergebildet. Wir führen Schulungen und Prüfungen für Fischer gemäss den kantonalen Vorgaben durch. Wir unterstützen eine Ausbildung mit Prüfung!
Interessegemeinschaft für den Lebensraum Wasser
Wir sitzen alle im selben Boot. Darum ist es wichtig, alle Komponenten als ganzes zu erfassen und die Zusammenhänge zu verstehen. Der IGDNF sieht sich als Bindeglied der Interessegemeinschaft und setzt sich für die Bedürfnisse aller Beteiligten ein.
Art. 1 Name
Unter dem Namen „Dä Neu Fischer - Interessengemeinschaft für eine nachhaltige Fischerei“, nachfolgend IG DNF bezeichnet, besteht eine körperschaftliche Personenverbindung im Sinne vonArt. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Art. 2 Zweck
Die IG DNF bezweckt
• Gesamtheitliche Betrachtung, Hege und Pflege der Gewässersysteme und deren Besatz mit einheimischen Fisch- und Krebsarten. Hierzu zählen explizit auch die Kleinfischarten
• Zusammenarbeit mit Fischer-, Natur- und Umweltschutzvereinen
• Förderung der Ausbildung aller Fischer
• Erarbeiten von Aus- und Weiterbildungsunterlagen
• Schulung der eigenen Kursleiter und Durchführung der Fischerprüfung gemäss SaNa (BAFU)
• Zugang für ausgebildete Fischer zu allen Gewässern
• Förderung von Jungfischern
Art. 3 Sitz
Der Sitz der IG DNF befindet sich am Wohnort des jeweiligen Präsidenten.
Art. 4 Mitglieder
Die IG DNF besteht aus Einzelmitgliedern und Gruppierungen.Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Anerkennung der Statuten, zur aktiven Mitarbeit, sowie zur Beachtung der Versammlungsbeschlüsse und zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen.Die Jahresbeiträge werden durch die Generalversammlung festgesetzt. Dieser ist für alle Mitglieder auf maximal 125.00 Franken begrenzt. Einzelmitglieder sind Personen, die zu keiner der IG angeschlossenen Gruppierungen gehören.Gruppenmitgliedschaften sind Personenverbindungen ab 10 Personen, die der IG DNF beigetreten sind. Stimmrecht an GVJedes Einzelmitglied hat eine Stimme.Gruppenmitglieder haben ein Stimmengewicht, das der Anzahl ihrer am Stichtag 31. Januar deslaufenden Jahres gemeldeten Mitglieder entspricht. Ausübung der StimmrechteDie Einzelmitglieder können ihr Stimmrecht an der GV persönlich ausüben.Gruppenmitglieder bestimmen eine angemessene Vertretung durch ihren Vorstand.
Art. 5 Eintritt
Die Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Vorstand IG DNF einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand vorbehältlich Beschluss der Generalversammlung.
Art. 6 Austritt
Der Austritt aus der IG DNF ist nur mittels eingeschriebenem Brief auf Ende des Kalenderjahres möglich. Die Kündigung muss spätestens am 30. November des laufenden Kalenderjahres im Besitz des Vorstandes sein.
Art. 7 Ausschluss
Mitglieder können bei folgenden Verfehlungen ausgeschlossen werden:- zuwiderhandeln der Statuten oder den Bestrebungen der IG DNF- Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrags 60 Tage nach Erhalt der Rechnung Die Generalversammlung beschliesst mit einfachem Mehr, abschliessend über einen Ausschluss.Mit dem Austritt oder Ausschluss fallen die Ansprüche der Ausscheidenden an das IG DNFVermögen dahin.Allfällige, durch die Mitgliedschaft erworbene Rechte gehen mit dem Austritt oder Ausschluss auf Ende des laufenden Kalenderjahres an die IG DNF über.
Art. 13 Einnahmen
Die Einnahmen der IG DNF sind:
- Mitgliederbeiträge
- andere Einnahmen
Art. 14 Ausgaben
Die Ausgaben der IG DNF sind:- Betriebskosten für den IG Betrieb- Kosten für Anlässe und Ausflüge- Verwaltungskosten- Unterstützung von Organisationen mit den gleichen Zielsetzungen
Art. 15 Beitragspflicht
Die Generalversammlung legt alljährlich den zu entrichtenden Mitgliederbeitrag fest.
Art. 16 Verbindlichkeit
Für Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der IG DNF haftet ausschliesslich das IG Vermögen.Eine Haftung der einzelnen Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 17 Auflösung
Zur Auflösung der IG DNF bedarf es einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder. Das IG Vermögen ist einer gemeinnützigen Institution im Bereich Fischerei zukommen zu lassen.
Die Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 13. Mai 2008 in Langnau a.A. genehmigt.
Für den Vorstand IG DNF
Präsident
Urs Müller
Aktuar
Hanspeter Lüthi
Art. 8 Organe der IG DNF
Die Organe sind:
a) Die ordentliche Generalversammlung
b) die ausserordentliche Generalversammlung
c) Der Vorstand
d) Die Kontrollstelle
Art.9 ordentliche Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung ist das oberste Organ der IG DNF. Sie muss durch den Vorstand alljährlich einberufen werden und findet im Monat April statt. Die Einladung muss 25 Tage vor der Sitzung versandt werden (Datum Poststempel). Die Generalversammlung behandelt alle Geschäfte, soweit sie durch die geltenden Statuten nicht anderen Organen übertragen sind, insbesondere:Wahl des VorstandesWahl der weiteren VorstandsmitgliederWahl der KontrollstelleAufnahme von MitgliedernAusschluss von MitgliedernAbnahme des JahresberichtesAbnahme der JahresrechnungFestsetzung des Jahresbeitrages und Genehmigung des Budgets.Festlegung des JahresprogrammsAnträge:• des Vorstandes• seitens der MitgliederStatutenänderung IG Beschlüsse werden an der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesendenMitglieder gefasst. Der Präsident hat den Stichentscheid.
Art. 10 ausserordentliche Generalversammlung
Die ausserordentliche Generalversammlung kann durch den Vorstand, oder durch ein Drittel aller Mitglieder einberufen werden. Der Vorstand ist berechtigt, für die Einberufung eine Frist von vier Wochen zu beanspruchen. Die Beschlüsse werden der ordentlichen Generalversammlung gleichgesetzt.
Art. 11 Vorstand
Der Präsident und der Kassier werden durch die Generalversammlung bestimmt. Die zusätzlichen Vorstandsmitglieder werden in globo gewählt.Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.Der übrige Vorstand konstituiert sich selber.Der Vorstand besteht aus mindesten 3 und maximal aus 7 Mitgliedern und leitet oder unterstütztArbeitsgruppen.Unterschriftenregelung: Der Vorstand hat Kollektivunterschrift zu zweien.Finanzkompetenz: Der Vorstand hat die Kompetenz gemäss genehmigtem Budget. Art.11bis Arbeitsgruppen Arbeitsgruppen werden in der Regel von einem Vorstandsmitglied geleitet. Der Vorstand kannauch ein IG Mitglied mit der Leitung einer Arbeitsgruppe beauftragen. In diesem Fall ist dieserverpflichtet, den Vorstand regelmässig über die Arbeitsergebnisse zu informieren. Resultatewerden nur vom Vorstand nach aussen kommuniziert.
Art. 12 Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus 2 Revisoren. Diese werden durch die Generalversammlung gewählt.Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Wie in der ganzen Schweiz leiden auch die Fischer-Vereine im Kanton Zürich unter sinkenden Mitgliederzahlen, einer starken Überalterung und fehlendem Jungfischernachwuchs.
Bis im Jahre 2004 war es den Jungfischern/innen im Kanton Zürich erst ab 18 Jahren erlaubt, alleine an einem Pachtgewässer zu fischen. Es standen ihnen nur die Gewässer mit Freiangelrecht zur freien Verfügung (Zürich-Greifen- Pfäffiker- und Türlersee). An den Patentseen (Zürich-Greifen- und Pfäffikersee) konnten sie bereits ab 10 Jahren ein Patent erwerben.
Die bis anhin durchgeführten Jungfischerkurse zeigen schon lange, dass das gewünschte Ausbildungsniveau in 2-3 Tagen niemals erreicht werden kann. Diese Kurse in allen Ehren, sie stellen letztlich aber nur eine Gewissensberuhigung dar, nach dem Motto: Man hat ja was für die Jungen getan.
In den Jahren 2000 – 2004 entstanden in verschieden Vereinen und einer Pachtgesellschaft im Kanton Zürich geleitete Jugendgruppen (insgesamt vier Gruppen mit rund 100 Jugendlichen zwischen 8 und 18 jährig), welche es sich zum Ziel gesetzt haben, den Jungfischern/innen von Grund auf die Fischerei zu vermitteln, nach den Grundsätzen des Ethikkodexes. Natürlich ist damit auch die Hoffnung verbunden, langfristig das Überleben der Vereine zu sichern.
Sicherlich darf an dieser Stelle auch der grosse Wert dieser Jugendarbeit, welche gratis und franco geleistet wird, erwähnt werden. Wir empfinden jede Stunde, in der es uns gelingt, die Jungen in die Natur zu locken und weg von den Bildschirmen als Gewinn für sie selbst und für die Gesellschaft. Ab dem Jahre 2005 begannen die geleiteten Jugendgruppen ihre Erfahrungen gegenseitig auszutauschen, das heisst man entwarf einheitliche Ausbildungsunterlagen und führte gemeinsame Anlässe durch. Der Gedankenaustausch war für alle Jugendgruppenleiter sehr hilfreich und die georteten Probleme waren überall die selben.
In der Folge traten fünf Fischervereine aus dem Kanton Zürich aus dem Verband aus und gründeten am Dienstag, 13. Mai 2008, die IG “Dä Neu Fischer“ Interessensgemeinschaft für eine nachhaltige Fischerei.
Vordringlichstes Ziel ist die Reform des Pachtvergabesystems im Kanton Zürich und weiteren Pachtkantonen. Die IG DNF bezweckt, ausgebildeten Fischern den fairen Zugang zu den Gewässern zu ermöglichen. Hierzu zählen wir ausdrücklich auch die Jungfischer. Bei der Versteigerung der Fischereireviere sollen Vereine und Pachtgesellschaften, die sich für die Nachwuchsförderung einsetzen, bevorzugt werden. Dazu braucht es gesetzliche Anpassungen. Aber auch in einigen Patentkantonen ist dass Einstiegsalter für Jungfischer (z.B. Kt. GR = 14J, Kt. SZ = 16J.) zum alleinigen Fischen noch zu hoch.
Weiter will die IG DNF gemäss ihren Statuten die Zusammenarbeit mit anderen Natur- und Umweltschutzvereinen intensivieren und die Ausbildung der Fischer fördern. Ziel ist eine ganzheitliche Betrachtung, Hege und Pflege der Gewässersysteme und deren Besatz mit einheimischen Fisch-, Krebs- und Muschelarten. Hierzu zählen explizit auch die Kleinfischarten.
Die IG DNF will so schnell wie möglich wachsen und wird in den kommenden Monaten den Kontakt mit allen Fischervereinen in der Schweiz suchen. Als überregionale Organisation steht die IG DNF allen Fischern offen. Im Gegensatz zu bestehenden Verbänden sind auch Einzelmitglieder willkommen und haben Stimmrecht.
Zu den Gründungsmitgliedern der IG DNF gehören die Fischervereine Maur, Meilen, Swisscarp (Effretikon), Thalwil und Züri-Unterland mit insgesamt 480 Mitgliedern
Ein wichtiger Kritikpunkt stellte immer wieder der fehlende Zugang an die Pachtgewässer dar. Mit nur 7.8% Jungfischern/innen (234 Jungfischer /innen auf 2964 Erwachsene, Zahlen von 2006)) an den Pachtgewässern im Kanton Zürich wird auch deutlich, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht. Aber auch die grosse Abnahme der Petrijünger an den Patentseen ist mehr als nur alarmierend.
Erst auf grossen Druck der Presse und einer Petition der Jungfischer im Jahre 2004 (angeführt vom Fischer-Verein Thalwil) welche von 4500 Personen unterzeichnet wurde, lenkte der Regierungsrat ein und setzte das Mindestalter zum alleinigen Fischen für Jungfischer auf 10 Jahre herab. Nun war die gesetzliche Möglichkeit wohl geschaffen, aber die Pächter klemmten nach wie vor und wollen bis heute einfach (fast) keine Jungfischer aufnehmen bzw. Jungfischerkarten abgeben. Anmerkung: Sie, die Jungfischer/innen könnten ja noch einen Fisch fangen (Futterneid).
Ebenfalls im Jahr 2005 setzte der Verband (FKZ) eine Arbeitsgruppe ein, welche Vorschläge zur Änderung der Fischereiverordnung und der Kriterien zur Pachtvergabe erarbeiteten. Unter der Führung von Rolf Schatz konnte die Arbeitsgruppe an der DV 2006 des FKZ die Änderungsanträge den Delegierten zur Abstimmung vorlegen. Mit über 80 % Ja-Anteil wurden diese angenommen und anschliessend an die Fischerei- und Jagdverwaltung eingereicht. Wichtiger Punkt bei den Änderungen: Besserstellung von Vereinen und Pachtgesellschaften bei der Pachtvergabe, welche sich der Jungfischerförderung annehmen.
Es war immer klar, dass von der Pächterseite her noch Gegenwehr aus dem Verband kommen würde. Die Art und Weise, wie sie dann an der DV des FKZ vom 2007 kam, war unterste Schublade, angeführt vom “Ehrenpräsidenten“ des Verbandes, Martin Peter (ebenfalls Vizepräsident im SFV). Nach der Abwahl von Rolf Schatz trat der gesamte Verbandsvorstand aus Protest zurück.
Die folgenden Monate machten deutlich, dass der neu gewählte Vorstand im FKZ (fast alle fischen an Pachtgewässern) kein Interesse hat an einer Änderung des Status Quo in Bezug auf die Pachtvergaben, und dies trotz klarem Beschluss der Verbandsdelegierten an der DV 2006.
Unterstützen Sie uns in der Ausbildung von Fischern für eine nachhaltige Zukunft der Fischerei und unserer Natur.
Der Jahresbeitrag für ein Einzelmitglied kostet CHF 40.00
Ab 10 Personen, Der Jahresbeitrag pro Mitglied kostet CHF 10.00.
• Ausbildungsunterlagen für Einsteiger- und Jungfischerkurse, Fliegenfischerkurse
• Weiterbildungskurse für Kursleiter Weiterbildungskurse zur Gewässerökologie
• Ausbildungsunterlagen zur Fischerprüfung SaNa und Lebensgemeinschaft Wasser
• Eigene SaNa-Prüfungsinstruktoren
• Ganzpräparate aller Fische der Schweiz
• Ganzpräparate aller einheimischen Muschelarten
• Ganzpräparate aller in der Schweiz vorkommenden Krebsarten inkl. Bachflohkrebse
• Ganzpräparate der wichtigsten Nährtiere in allen Entwicklungsstadien (Schlamm-, Eintags-, Köcher- und Steinfliege)
• Austausch und Zusammenarbeit mit Fischer-, Natur- und Umweltschutzvereinen